AGB – Hunters World Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausbildung und Seminare

Geltungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil aller Ausbildungsverträge oder Seminarveranstaltungen zwischen dem Kunden und Hunters World JAGDKOMPETENZ ZENTRUM GmbH (nachfolgend HW genannt), soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.

Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen in allen Fällen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden, die HW nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für HW nicht verbindlich.

Vertragsschluss

Bei Eingang einer Bestellung auf unser Website gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserer Website vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl des gewünschten Kurses
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
6) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“


Zur Jagdausbildung wird zugelassen, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:

Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung ist ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG, welches keine Einträge enthalten darf.

Außerdem muss der Teilnehmer zum Ablegen der Jägerprüfung mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.

Im Weiteren behält sich HW ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angabe von Gründen, jeder Person die Teilnahme zu verweigern.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert.

Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellung können auch per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der ganzen Ausbildung oder Veranstaltung. Die Anmeldung ist persönlich und kann ohne Rücksprache mit HW nicht auf Dritte übertragen werden. Mit der Anmeldung werden die AGB vorbehaltlos anerkannt Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren umfassen namentlich alle in der Produktbeschreibung enthaltenen Leistungen inklusive der Nutzung von Schulungsräumen und deren technische Einrichtungen.

Die Bezahlung der Ausbildungs- oder Seminargebühr ist mit Anmeldung zum Kurs fällig.

Alle nötigen Unterlagen werden von HW gestellt und sind in der Kursgebühr enthalten.

Nicht enthalten sind Kosten für eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung sowie die Prüfungsgebühr.

Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühren sind grundsätzlich vor Ausbildungs- oder Seminarbeginn im Voraus zu bezahlen. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich.

Besteht eine Ausbildung aus mehreren Einheiten, ist das gesamte Entgelt grundsätzlich vor Beginn der ersten Ausbildungseinheit zu leisten.

HW behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn oder gemäß Rechnungsstellung beglichen wurde.

In diesem Fall behält sich HW vor, Schadensersatzansprüche zu fordern.

Für Mahnungen werden zusätzlich 4% des offenen Betrags in Rechnung gestellt, im Minimum jedoch Euro 50.–.

Teilnahmebestätigungen werden nur nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Beträge ausgestellt.

Absage, Ausfall und Verschiebung

Bei ungenügender oder nicht erreichter veröffentlichter Mindestteilnehmerzahl wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt. Bei zu wenig Anmeldungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Veranstaltung unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmer und entsprechender Erhöhung der Teilnahmegebühren durchgeführt wird.

Bei Absage, insbesondere wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von HW zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.

Müssen einzelne Ausbildungseinheiten abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den Teilnehmern die Teilnahmegebühren anteilsmäßig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

Fällt ein Ausbilder oder Referent aus, kann HW eine andere Person einsetzen.

Rücktritt / Abmeldung

Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung schriftlich HW mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei HW. Bei einem Rücktritt werden folgende Stornogebühren / Ausfallentschädigungen fällig:

über 30 Tage vor Beginn Euro 50,–

30 bis 15 Tage vor Beginn 50% der Teilnahmegebühr

14 bis 7 Tage vor Beginn 75% der Teilnahmegebühr

spätere Abmeldung oder Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr.

In begründeten Härtefällen können Ausnahmen gemacht werden. Bei Krankheit und Unfall ist zudem ein Arztzeugnis einzureichen. Versäumte Lektionen können in der Regel nicht nachgeholt werden und es erfolgt in der Regel auch keine Rückerstattung von Teilnahmegebühren. HW verpflichtet sich aber nach Möglichkeit, dem Kunden in diesem Falle in seinem Interesse entgegen zu kommen, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers durch den Kunden ist nach Prüfung und Bestätigung durch HW möglich.

Ausschluss von der Teilnahme

HW ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei wiederholter Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht.

Haftung und Schadenersatz

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit eines Ausbilders/Referenten wegen  höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. HW kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass HW bei Ausfall einer Ausbildungsveranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann.

HW haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Ausbildungsveranstaltung entstanden sind – es sei denn, diese Schäden wurden durch HW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für Schäden, die von Kursteilnehmern verursacht werden, haftet HW nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die von selbst mitgebrachten Schusswaffen verursacht werden. Die Teilnehmer haben daher für ausreichenden privaten Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.

Bei Übertragung der Durchführung an Dritte haftet HW nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Personen.

HW haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer wird seitens HW keine Haftung übernommen.

Qualitätsstandard

HW verpflichtet sich nach den Grundlagen des Bundesjagdgesetzes sowie des jeweiligen Landesjagdgesetzes die Jagdausbildung durchzuführen.

Urheberrechte

Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von HW produzierten Lehr- oder Seminarunterlagen anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei HW; Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung der HW-Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von HW erfolgen.

Datenschutz

Die Kunden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. HW verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten – kostenpflichtig oder unentgeltlich – zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Ausbildungsvertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterstehen deutschem Recht.

Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von HW.

HW ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.

Günding im Juni 2020

Hunters World GmbH