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Wiederholung · Fristen · zweiter Anlauf

Jägerprüfung nicht bestanden: was jetzt gilt und wie es weitergeht

Durchgefallen heißt nicht: von vorne. Bestandene Prüfungsteile bleiben bestehen, mündlicher und praktischer Teil sind innerhalb von zwei Jahren bis zu zweimal wiederholbar. Hier stehen die Regeln der Prüfungsbehörde und ein realistischer Plan für den zweiten Anlauf.

Die Regeln

Nicht bestanden: was jetzt gilt.

Zuerst die nüchterne Rechtslage, dann der Plan für den zweiten Anlauf.

  • Schriftlicher Teil nicht bestanden: Die Prüfung endet hier, du wirst nicht zum mündlichen Teil zugelassen. Für den nächsten Anlauf meldest du dich zu einem der vier jährlichen Prüfungsdurchgänge neu an.
  • Mündlicher Teil nicht bestanden: Durchgefallen bist du, wenn ein Sachgebiet mit ungenügend oder zwei Sachgebiete mit mangelhaft bewertet wurden. Nach bestandenem schriftlichen Teil hast du zwei Jahre Zeit, den mündlichen Teil bis zu zweimal zu wiederholen.
  • Praktischer Teil nicht bestanden: Das passiert bei unzureichender Waffenhandhabung, bei weniger als drei Treffern im Büchsenschießen auch nach der zulässigen Wiederholung oder bei einem Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen. Auch dieser Teil ist innerhalb von zwei Jahren bis zu zweimal wiederholbar.
  • Nicht angetreten: Ohne selbst zu vertretenden Grund gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei anerkanntem Verhinderungsgrund, nachgewiesen in der Regel innerhalb von zwei Tagen, kannst du beim nächsten regulären Termin kostenbefreit nachholen.
Ein Trostpflaster

Beim Büchsenschießen hast du einen Schuss frei.

Wer die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, darf diese eine Disziplin im Verlauf der Gesamtdauer des praktischen Teils einmal wiederholen. Den Zeitpunkt bestimmt die Prüfungsaufsicht. Das ist kein neuer Prüfungstermin, sondern ein zweiter Durchgang am selben Tag. Erst wenn auch dieser misslingt, ist der praktische Teil nicht bestanden.

Für die Handhabung der Waffen gilt das nicht, und Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen führen ohne Wiederholung zum Nichtbestehen. Genau deshalb liegt in unserer Ausbildung so viel Gewicht auf den Handhabungsabläufen, siehe Jägerprüfung Vorbereitung.

Der zweite Anlauf

So gehst du den nächsten Versuch an.

Nach dem Durchfallen ist die Versuchung groß, einfach dasselbe noch einmal zu lernen. Meist ist das genau der Fehler.

Kurse & Preise

Wenn du komplett neu ansetzen willst.

Für einen vollständigen Neustart stehen dir alle Kurswege offen.

15-Tage-Intensivkurs

Nächster Start 25.10.2026

Die komplette Ausbildung in zwei zusammenhängenden Wochen, danach gehst du direkt in die staatliche Jägerprüfung.

Vorbereitungskurs

Einstieg jederzeit

Theorie an Abenden und Wochenenden, Praxis parallel in den Lehrrevieren. Ideal neben dem Beruf.

Onlinekurs

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Die gesamte Theorie im eigenen Tempo von zu Hause, Schießausbildung und Prüfungsvorbereitung vor Ort in Bergkirchen.

Wer nur einzelne Sachgebiete oder das Schießen nachschulen will, braucht keinen kompletten Kurs. Sprich uns an, wir stellen dir zusammen, was du wirklich brauchst.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Mehr Antworten im FAQ-Bereich und in den Ratgeber-Artikeln.

Nach bestandenem schriftlichen Teil kannst du jeden nicht bestandenen Teil, also den mündlichen und den praktischen, innerhalb von zwei Jahren bis zu zweimal wiederholen. Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, meldet sich zu einem neuen Prüfungsdurchgang komplett neu an.
Nein. Bestandene Prüfungsteile bleiben bestehen, wiederholt wird nur der nicht bestandene Teil. Voraussetzung ist, dass die Wiederholung innerhalb von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil stattfindet.
Ja, die Prüfungsgebühr von 280 € wird mit jeder Anmeldung fällig. Kostenbefreit ist nur das Nachholen einer versäumten Prüfung, wenn die Prüfungsbehörde den Verhinderungsgrund anerkannt hat.
Wenn die Leistung in einem oder mehr Sachgebieten mit ungenügend oder in zwei oder mehr Sachgebieten mit mangelhaft bewertet wurde. Ausreichend bedeutet eine Leistung, die mindestens durchschnittlichen Anforderungen entspricht.
Ja. Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf des praktischen Teils einmal wiederholt werden, den Zeitpunkt bestimmt die Prüfungsaufsicht. Für die Waffenhandhabung gibt es diese Wiederholung nicht.
Ohne Grund, den du nicht zu vertreten hast, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Mit anerkanntem Verhinderungsgrund, nachgewiesen unverzüglich und in der Regel innerhalb von zwei Tagen nach der Prüfung, etwa durch ein ärztliches Zeugnis, kannst du beim nächsten regulären Termin kostenbefreit nachholen.
Nächster Schritt

Wir bringen dich durch die Jägerprüfung.

Ruf an unter 08131 2977270, schreib an info@hunters-world.de oder komm im Laden in Bergkirchen vorbei. Wir sagen dir, welcher Kurs zu welchem Prüfungstermin passt, und melden dich auf Wunsch fristgerecht an.

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