
Kurz gesagt: Bedenkliche Merkmale sind gesetzlich benannte Auffälligkeiten am Wild, etwa abnormes Verhalten, Organveränderungen, Geschwülste oder erhebliche Abmagerung, die vor oder nach dem Erlegen auftreten können. Stellt die kundige Person eines dieser Merkmale fest, darf das Wildbret nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern muss der zuständigen Behörde zur amtlichen Fleischuntersuchung gemeldet werden.
Was bedenkliche Merkmale sind
Der Begriff der bedenklichen Merkmale stammt aus der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung, kurz Tier-LMHV, und beschreibt Auffälligkeiten am Wild, die auf eine Erkrankung oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Fleisches hindeuten. Anlage 4 Nummer 1.3 der Tier-LMHV benennt diese Merkmale im Zusammenhang mit § 4, der die Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes regelt. Die Regelung setzt ihrerseits die Vorgaben aus Anhang III Abschnitt IV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 um, die auf EU-Ebene die Untersuchung von frei lebendem Wild durch eine kundige Person vorschreibt.
Bedenkliche Merkmale werden in zwei große Gruppen unterteilt: Auffälligkeiten, die schon vor dem Erlegen am lebenden oder verendeten Tier zu beobachten sind, und Auffälligkeiten, die erst beim Aufbrechen und Zerwirken am Wildkörper oder an den Organen sichtbar werden. Beide Gruppen sind für die Beurteilung gleich wichtig, weil manche Krankheiten sich zuerst im Verhalten zeigen und erst später am Organbefund bestätigen.
Merkmale vor dem Erlegen
Schon beim Ansprechen im Feld kann ein Stück auffällig werden. Dazu zählen ein deutlicher Verlust der natürlichen Scheu, fehlendes oder verzögertes Fluchtverhalten, unkoordinierte Bewegungen, ungewöhnliche Lautäußerungen wie anhaltendes Husten, sichtbares Hinken oder eine Bewegungsstörung sowie ein insgesamt schlechter Ernährungszustand mit auffallend abgemagertem Körperbau. Auch ein stumpfes, glanzloses Haarkleid oder ein verklebtes, verschmutztes Spiegelfeld können auf eine Erkrankung hindeuten. Fallwild, also Wild, das ohne erkennbare äußere Gewalteinwirkung verendet aufgefunden wird, gilt grundsätzlich als bedenklich, ebenso wie Wild mit deutlichen Verhaltensauffälligkeiten kurz vor dem Erlegen.
Merkmale nach dem Erlegen
Am Wildkörper
Beim Aufbrechen und Zerwirken zählen zu den bedenklichen Merkmalen unter anderem zahlreiche oder in mehreren Organen verteilte Geschwülste und Abszesse, geschwollene Gelenke, offene Knochenbrüche, die nicht vom Schuss herrühren, sowie eine erhebliche Abmagerung. Auch frische Verklebungen oder Verwachsungen von Organen mit dem Brust- oder Bauchfell gehören dazu, ebenso fremder Inhalt in den Körperhöhlen, insbesondere Magen-, Darminhalt oder Harn, wenn dadurch das Brust- oder Bauchfell verfärbt ist.
An den Organen
Deutliche Vergrößerungen oder Verfärbungen von Leber und Milz gehören zu den häufigsten Befunden, ebenso auffällige Lymphknoten, die vergrößert, verhärtet oder blutig verfärbt sind. Erhebliche Abweichungen der Muskulatur oder der Organe in Farbe, Konsistenz oder Geruch, etwa ein fauliger oder ranziger Geruch durch stickige Reifung, sind ebenfalls bedenklich. Bei Federwild kommen zusätzlich verklebte Augenlider und deutliche Veränderungen des Gefieders als eigene Kategorie hinzu. Eine Auffanggruppe erfasst schließlich sonstige erhebliche, sinnfällige Veränderungen, die nicht auf die Schussverletzung selbst zurückzuführen sind.
Wie die Untersuchung abläuft
Die kundige Person untersucht das Wild in zwei Schritten. Vor dem Erlegen, sofern das Verhalten des Tieres beobachtet werden konnte, und unmittelbar nach dem Erlegen beim Aufbrechen und späteren Zerwirken. Dabei werden der Wildkörper von außen, die zugänglichen Lymphknoten und die inneren Organe wie Leber, Milz, Lunge, Nieren und Herz der Reihe nach kontrolliert. Ergibt die Untersuchung keinen Anhaltspunkt für ein bedenkliches Merkmal, kann das Wildbret in kleinen Mengen direkt an Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe abgegeben werden, ohne dass eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich ist.
In der Praxis hat sich ein fester Ablauf bewährt, an dem sich auch unerfahrene Jäger orientieren können. Zuerst wird das Verhalten des Stückes vor dem Schuss noch einmal ins Gedächtnis gerufen, denn Auffälligkeiten wie Hinken oder fehlende Fluchtreaktion sind später am toten Tier oft nicht mehr erkennbar. Nach dem Erlegen folgt die äußere Besichtigung des Wildkörpers auf Haut, Fell oder Gefieder, Ernährungszustand und sichtbare Verletzungen. Beim Aufbrechen werden dann der Reihe nach Brust- und Bauchhöhle, alle inneren Organe und die zugänglichen Lymphknoten kontrolliert, bevor der Wildkörper endgültig versorgt wird. Beim Zerwirken schließlich wird die Muskulatur selbst noch einmal auf Farbe, Konsistenz und Geruch geprüft, weil sich manche Auffälligkeiten, etwa eine stickige Reifung oder Muskelzysten durch Sarkosporidiose, erst beim Zerlegen in einzelne Teilstücke zeigen.
Wichtig ist, dass die Untersuchung zeitnah erfolgt und dass Kopf und Organe bis zum Abschluss der Beurteilung grundsätzlich beim Wildkörper verbleiben, damit ein amtlicher Tierarzt im Zweifelsfall nachvollziehen kann, welcher Befund vorlag. Wird Großwild ohne Kopf und ohne Organe an einen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben oder erlegt eine Jagdgesellschaft gemeinsam, gelten zusätzliche Dokumentationspflichten, die von Bundesland zu Bundesland und teils von Landkreis zu Landkreis im Detail unterschiedlich ausgestaltet sein können.
Wann das Wild dem amtlichen Tierarzt vorzustellen ist
Sobald bei der Untersuchung eines der bedenklichen Merkmale nach Anlage 4 Nummer 1.3 Tier-LMHV festgestellt wird, endet die Zuständigkeit der kundigen Person. Das Stück ist unverzüglich bei der zuständigen Behörde zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden. Bis zur Freigabe durch den amtlichen Tierarzt darf das Wildbret nicht abgegeben oder verzehrt werden. Dasselbe gilt unabhängig von bedenklichen Merkmalen für jedes erlegte Wildschwein und für den Dachs, weil hier zusätzlich eine Untersuchung auf Trichinen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 vorgeschrieben ist, bevor das Fleisch verwendet werden darf.
Besteht darüber hinaus der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche, etwa auf die Afrikanische oder Europäische Schweinepest bei blutig verfärbten Organen und Lymphknoten beim Schwarzwild, oder auf Tuberkulose bei entsprechenden Organveränderungen, ist zusätzlich unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. In diesem Fall ist das Aufbrechen sofort zu unterbrechen, und es sind Biosicherheitsmaßnahmen wie die Reinigung und Desinfektion der verwendeten Ausrüstung einzuhalten, bis die Behörde den Verdacht abgeklärt hat.
Welche Folgen ein Verstoß hat
Wer Wildbret trotz erkennbarer bedenklicher Merkmale oder ohne die vorgeschriebene Trichinenuntersuchung in den Verkehr bringt, verstößt gegen die Tier-LMHV und die zugrunde liegenden europäischen Hygienevorschriften. Das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bringt jemand wissentlich gesundheitsschädliches Fleisch in Verkehr oder gefährdet dadurch nachweislich die Gesundheit anderer, kommen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in Betracht. Unabhängig von den rechtlichen Folgen verliert ein Jäger, der hier nachlässig arbeitet, schnell das Vertrauen von Familie, Nachbarn und gewerblichen Abnehmern, das für eine langfristige Wildvermarktung entscheidend ist.
Die genaue Ausgestaltung von Meldewegen, Formularen und Wildursprungsscheinen kann sich zwischen den Bundesländern und teils zwischen einzelnen Landkreisen unterscheiden. Verbindliche Auskunft gibt in jedem Fall das für das Erlegungsgebiet zuständige Veterinäramt beziehungsweise Landratsamt.
Bedenkliche Merkmale in der Ausbildung zur kundigen Person
Wer die Jägerprüfung nach dem 1. Februar 1987 bestanden hat, gilt nach § 4 Tier-LMHV automatisch als ausreichend geschult und damit als kundige Person. In Bayern ist die Wildbrethygiene bereits seit 1975 Teil der Jägerprüfung. Bei Hunters World ist die systematische Kenntnis der bedenklichen Merkmale, von den Verhaltensauffälligkeiten vor dem Schuss bis zu den Organbefunden beim Aufbrechen, fester Bestandteil der Jagdausbildung, ergänzt um praktische Übungen an echten Organen und Wildkörpern. Wer die Jägerprüfung vor 1987 abgelegt hat, kann die erforderliche Schulung eigenständig nachweisen und dabei auch das Thema der bedenklichen Merkmale gezielt auffrischen.
Gerade für Jagdschüler ist es wichtig, die bedenklichen Merkmale nicht nur auswendig aufzählen zu können, sondern sie am realen Wildkörper zu erkennen. Die Prüfungssituation im Kurs ersetzt zwar nicht jeden Einzelfall im Revier, sie schafft aber die Grundlage, um im Zweifelsfall die richtige Entscheidung zu treffen, statt aus Unsicherheit ein an sich unbedenkliches Stück zu verwerfen oder umgekehrt ein tatsächlich bedenkliches Stück leichtfertig weiterzugeben. In den Kursen bei Hunters World wird deshalb bewusst mit Beispielen aus der Praxis gearbeitet, damit angehende Jäger ein sicheres Gespür für die Bandbreite normaler Befunde entwickeln, bevor sie eigenständig im Revier tätig werden.
Bedenkliche Merkmale und Trichinenuntersuchung im Zusammenspiel
Bedenkliche Merkmale und die Trichinenuntersuchung sind zwei getrennte, aber eng zusammengehörende Pflichten. Während bedenkliche Merkmale bei jeder Wildart auftreten können und eine individuelle Einzelfallbeurteilung verlangen, ist die Trichinenuntersuchung eine feste, unabhängig vom äußeren Befund geltende Pflicht für jedes erlegte Wildschwein und für den Dachs. Beide Pflichten schließen sich nicht gegenseitig aus: Auch ein Wildschwein ohne jedes bedenkliche Merkmal darf erst nach negativer Trichinenprobe verwendet werden, und umgekehrt macht eine negative Trichinenprobe ein gleichzeitig festgestelltes bedenkliches Merkmal nicht ungeschehen. Wer beide Themen sauber auseinanderhält, vermeidet die häufigsten Missverständnisse in der Praxis.
Häufig gestellte Fragen
Was sind bedenkliche Merkmale beim Wild?
Auffälligkeiten am lebenden oder erlegten Wild, die auf eine Krankheit oder ein gesundheitlich bedenkliches Fleisch hindeuten, benannt in Anlage 4 Nummer 1.3 der Tier-LMHV.
Wer stellt bedenkliche Merkmale beim Wild fest?
Die kundige Person, in der Regel der Jäger, die das Wild vor und nach dem Erlegen untersucht. Nach der Jägerprüfung ab 1987 gilt man automatisch als ausreichend geschult.
Was ist eine kundige Person?
Eine in Wildbrethygiene geschulte Person, die berechtigt ist, Wild auf bedenkliche Merkmale zu untersuchen und unauffälliges Wildbret in kleinen Mengen selbst abzugeben.
Wann muss Wild dem amtlichen Tierarzt vorgestellt werden?
Bei jedem bedenklichen Merkmal, bei jedem Wildschwein und Dachs zur Trichinenuntersuchung, sowie bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Untersuchungspflicht?
Möglich sind ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei tatsächlicher Gesundheitsgefährdung auch strafrechtliche Folgen, dazu der Vertrauensverlust bei Abnehmern.
Weiterlesen und Ausbildung
Die ursprüngliche Übersicht stand bislang nur als PDF zur Verfügung: Auffaellig-beim-Zerwirken.pdf herunterladen. Vertiefend dazu: Lymphknoten beim Wild beurteilen, Milz und Innereien beurteilen und Trichinenprobenentnahme.
Sicher als kundige Person auftreten? Bei Hunters World lernst du in der Jagdausbildung und in eigenen Schulungen, bedenkliche Merkmale zuverlässig zu erkennen und richtig zu handeln. Jagdschule und Kurse ansehen → · Mehr zur Trichinenprobenentnahme →